Ich mag sie im weitläufigen Biergarten, im Straßencafé, im Büro. Ich mag sie hin und wieder in meiner Wohnung und wenn ich zu Besuch bin. Ich akzeptiere sie unter Umständen sogar im Restaurant.
Nein, es geht nicht um Kinder!
Die Hunde meiner Freunde kann man gut um sich haben. Sie benehmen sich. Sie springen nicht an meiner weißen Hose hoch, sie legen mir den Kopf aufs Knie, ohne zu sabbern, sie schütteln nur ganz selten ihr langes, nasses Zottelfell, wenn ich danebenstehe. Meine Hundebesitzer-Freunde haben alle Aggressions-lose Vierbeiner, die nicht den „Dicken“ machen müssen, wenn sie mich zu Hause besuchen. Streicheleinheit abholen, nicht betteln, hinlegen, dösen. Punkt.
„Kollegin Hund“
Einer meiner Kunden nimmt seine Hündin mit ins Büro. Er darf das. Er ist der Boss. Trotzdem war es ihm wichtig, abzuklären, ob keine/r seiner Mitarbeiter(innen) allergisch auf Hundehaare reagiert, eine Hundephobie hat oder ein Tier am Arbeitsplatz einfach als unhygienisch empfindet. Herrchen veranstaltete einen tierischen Schnuppertag – und siehe da: Test bestanden. Zum Glück sehen in diesem Fall alle mitarbeitenden Menschen die „Kollegin Hund“ als eine Bereicherung im Betrieb. Man kennt das aus Experimenten in Schulklassen: sowohl das Wohlbefinden als auch der kollegiale Zusammenhalt werden durch die Anwesenheit eines Vierbeiners gestärkt. Und ein Gesprächsthema gibt es allemal. Man „balgt“ sich mittlerweile sogar darum, wer die Hündin betreuen darf, wenn Herrchen zu einem externen Termin außer Haus ist.
Die Rechtslage
Ein Anspruch auf die Mitnahme eines Vierbeiners besteht allerdings nur, wenn es sich etwa um einen begleitenden Blindenhund handelt. Auch dürfen Mitarbeiter nicht einfach ihren kranken, pflegebedürftigen Hund mit zur Arbeit nehmen. So wie es auch kein Anrecht auf Sonderurlaub bei Erkrankung von Haustieren gibt. Und für Schäden, die das Haustier anrichtet, muss natürlich der Besitzer aufzukommen.
„Restaurant-Hunde“ können ein Gräuel sein.
Da mag einer seinen vierbeinigen Freund noch so gut im Griff haben – der Hund kommt „ausgepowert“ ins Lokal, das Abliegen klappt, die Leine ist mit dem Fuß gesichert. Sieht alles ganz entspannt aus. Der Hund riskiert ein Auge, als mein Essen serviert wird. Sehnsüchtig seufzend döst er weiter. Mein Gericht duftet nach mediterranen Kräutern und gutem Olivenöl. Oder doch nicht? Der strenge Geruch von Ochsenziemer (oder ist es Rinderkopfhaut?) steigt vom Nachbartisch auf. Der Hund hat nun einen Kau-Snack bekommen – einen DAUER-KAU-SPASS! Übrigens: Ochsenziemer werden aus der Haut von Bullenpenissen hergestellt und reinigen hervorragend das Hundegebiss!
Mir wird schlecht!
Meine Hunde-Freunde geben als Guddi manchmal Rinderohren. Aber niemals in der Öffentlichkeit, weil diese so schrecklich knacken.
Liebe Vierbeiner-Besitzer, für die meisten anderen Restaurantbesucher ist der Spaß zu Ende, sobald abgeschüttelte Hundehaare auf Nachbarstellern landen, der Hund den Kopf auf den Tisch legt oder sich zwei durch den ganzen Raum bekläffen.
Wenn ich das goldige Abendtäschchen-große Etwas auf Frauchens Schoß Fressi vom Teller bekommen sehe, frage ich mich, warum es nicht auch einen „Knigge“ für Viecher gibt. Oder für Menschen mit Viechern.
Ja, ich kann Hunde leiden. Aber Katzen vergöttere ich. Susanne Helbach-Grosser (2016)