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Der TIP am Ende des Jahres

Weihnachten naht unweigerlich, sobald sich der städtische Antikorruptionsbeauftragte mit einer kleinen Pressenotiz in der Tageszeitung zu Wort meldet. Dann wurde er, wie jedes Jahr Anfang Dezember von unsicheren Firmen und Einzelpersonen kontaktiert. Die alljährlich wiederkehrende Frage lautet: Darf ich als zufriedener Kunde dem Stadtbeschäftigten mit einem Geldgeschenk meinen Dank für seine zuverlässige Arbeit ausdrücken? Und vor allem, in welcher Höhe? Denn ich will ihn ja nicht in die Bredouille bringen.

Wer nun denkt, dazu müsse es doch einheitliche Richtlinien geben, irrt. Das Antikorruptionsreferat in Hamburg lässt etwas anderes verlauten als das in Stuttgart. Die Entsorgungsgesellschaft in Frankfurt gibt Tipps zum Weihnachts-Tip. München auch. Nur eben abweichende.

Selbstverständlich ist Weihnachtstrinkgeld eine freiwillige Gabe.
Wie schön ist es jedoch, die erbrachte Leistung zu wertschätzen. Und rechnen nicht insgeheim diejenigen damit, die für uns das Jahr über da waren?

Als richtungsweisend kann festgehalten werden: der Gesetzgeber macht einen Unterschied zwischen dem öffentlichen Dienst und der Privatwirtschaft. Das „Erkenntlich-Zeigen“ im öffentlichen Dienst sei eigentlich nicht nötig, meint er. In vielen Gemeinden ist Bargeld für die Stadtreinigung darum tabu (zum Beispiel Bayern). Andere Kommunen tolerieren fünf Euro pro Person oder bis zu 15 Euro in die „Gemeinschaftskasse“. Diesen Wert kann man in vielen Städten auch auf Kranken- und Altenpflegepersonal sowie für Mitarbeiter auf Friedhöfen anwenden.

Städtische Angestellte und Amtsträger dürfen sich nicht dem Vorwurf der Bestechlichkeit aussetzen, darum sollte man sich bei einem Weihnachtstrinkgeld oder Geschenken über 15 Euro (zum Beispiel in Baden-Württemberg) beim jeweiligen Vorgesetzten rückversichern. Klarer geht’s bei den großen Arbeitgebern zu: Deutsche Bahn und Deutsche Post erlauben einheitlich 25 Euro. Für den Zeitungsausträger sowie für den städtischen Briefzusteller scheinen 10 Euro angemessen zu sein.

Erkenntlich zeigen kann man sich ferner:

  • in seiner Arzt- oder Physiotherapiepraxis: Gut ist ein Beitrag in die Kaffeekasse oder 10-15 Euro mit einem persönlichen Weihnachtsgruß. Schokolade oder Weihnachtsgebäck ist nicht immer eine gute Idee, denn das kommt um die Jahreszeit von allen Patienten wirklich in Massen!
  • beim Friseur: 10-15 Euro mit einer netten Weihnachtskarte
  • beim Hausmeister (10 bis 25 Euro)
  • bei der Haushaltshilfe/wöchentlichen Reinigungskraft (ca. ein Wochenlohn)
  • beim Babysitter, der Klavierlehrerin und allen anderen, die das Jahr über für uns da sind.

Eine Gratifikation mit Weihnachtskarte im Umschlag ist nicht jedermanns Sache. Danke kann auch mit „Sachwerten“ gesagt werden. Ich persönlich bin ein Fan von Lotterie-Jahreslosen. Der Preis ist meistens im Rahmen des Erlaubten – auch wenn ein Gewinn winkt. Bei anderen Geschenken ist nicht nur die Auswahl eine ordentliche Herausforderung – auch haftet dann beim Überreichen kein Preisschildchen mehr daran. Wer will das also kontrollieren?

Klare Richtlinien schaffte das Münchner Bildungs-Referat, auch zuständig für Kindergärten: Die Kindergarten-Eltern einer städtischen Einrichtung dort dürfen das Erzieherinnen-Team nur dann zum Weihnachts-Essen ausführen, wenn die Einladung bei unter 15 Euro pro Person liegt. Das würde nicht gegen die Antikorruptionsbestimmungen verstoßen. Na, Mahlzeit – die passende Kneipe zu finden ist ja mal ein Ansporn! Finden Sie ein un-heikles Dankeschön. Susanne Helbach-Grosser (2014)