Laut Skilexikon.info trifft der Ausdruck Pistensau auf männliche Skifahrer zu (selten auf weibliche), die sich bedingt durch eine Charakterschwäche rücksichtslos, schnell und oft mit ungenügender Technik auf den Pisten bewegen. Terror of the slopes hört sich auch nicht besser an – bezeichnet darüber hinaus aber auch jemanden, der sich überall dort auf den „Pisten“ herumtreibt, wo etwas los ist.
Begleiten wir gemeinsam unseren Pistenschreck durch seinen Tag im Wintersportgebiet und der könnte fiktiv so aussehen:
- Spontane Individual-Anreise mit dem Pkw. Öffentlicher Nahverkehr ist für Spießer. Mann muss ja auch gerüstet sein, falls ein Haserl abgeschleppt werden will.
- Aufregung am 2er Sessellift. Wer will schon auf der Fahrt nach oben von einer fremden Person voll gequatscht werden? Es wird doch wohl erlaubt sein, den 2. Platz „freizuhalten“.
- Erst mal auf der Bergstation eine ordentliche Grundlage schaffen!
- Skigymnastik? Einfahren? Was für Weicheier. Letztes Jahr klappte die Königsdisziplin schwarze Piste noch auf Anhieb. Runter geht’s doch immer!
- Dritter Durchgang. Irgendwie langweilig – immer auf und ab. Dafür coole Stimmung an der Eisbar. Starke Musik, super Drinks.
Ganz schön voll!
Volle Pisten – volle Skifahrer. Rechtslage: Die 10 Alpenlandregeln des internationalen Skiverband FIS sollten allen Sportlern geläufig sein. Sie gelten weltweit. Jeder Skifahrer und Snowboarder muss auf Sicht fahren und seine Geschwindigkeit und Fahrweise dem Können, dem Gelände und den aktuellen Wetterverhältnissen anpassen. In den FIS-Regeln ist keine Promillegrenze enthalten. Im Falle einer Körperverletzung wird das Skifahren in alkoholisiertem Zustand jedoch als grobe Fahrlässigkeit gewertet.
Viele Weißbiere – viele menschliche Bedürfnisse. Am Pistenrand lassen sich zu jeder Zeit urkomische gelbe Figuren in den Schnee zeichnen.
Über unpräparierte Pulverhänge zu wedeln hat was. Oder doch besser gleich ab in den Wald? Schongebiete? Nie gehört. Abseits der markierten Wege werden doch viele Schneesportarten erst richtig sportiv. Rotwild und Schneehase bleiben sowieso brav im für sie vorgesehenen Gebiet.
Das Filmen per Helmkamera weitet sich zur Plage aus. Immer mehr (flüchtende) Pistenrowdys können zudem so überführt werden. Wo bleibt denn da das Recht am eigenen Bild? Rechtslage: Andere Skifahrer dürfen nur gefilmt werden, wenn sie das gestattet haben. Will jemand die Kamera-Aufzeichnung anschließend im Internet oder auf anderen Portalen veröffentlichen, müssen die aufgezeichneten Personen in jedem Fall einwilligen.
Kein Müll am Berg!
Abfall am Berg? Fällt halt an, sobald man Proviant dabeihat. Wenn Frau Holle ordentlich die Betten schüttelt, lässt frisch gefallener Schnee den entsorgten Müll rasch verschwinden. Rechtslage: Die unsachgemäße Beseitigung von Müll, (auch Obst- und Lebensmittelreste) ist in Deutschland, Österreich, Italien und der Schweiz strafbar. Bergwelten.com weiß: Kommerzielle Zigarettenfilter zersetzen sich erst nach 10 bis 15 Jahren. In einem einzigen Zigarettenstummel sind bis zu 4.000 schädliche Stoffe zu finden. Eine einzige Kippe kann zwischen 40 bis 60 Liter sauberes Grundwasser verunreinigen. Den eigenen „(T)aschenbecher“ sollte jeder Raucher (w/m) dabeihaben.
Hemmungslos durch die Nacht
Dämmerung heißt Flutlichtfahren. Unser Pisten-Flitzer ist immer mehr in seinem Element. Jetzt kann er – gut ausgeleuchtet – nochmals zeigen, was er draufhat. Von hinten an andere ranbuckeln, erst kurz vorm Rammen abbremsen, um mit einem eleganten Schwung zu überholen. In seliger Vorfreude auf das, was später in der Nacht noch kommen wird, intoniert er den „Anton aus Tirol“.
Die Après-Ski-Partys bei der Talstation sind legendär – und so endet die Pistengaudi im Heustadl. Ungetrübte eigene Freude beim Wintersport! (Rechtslage-Tipps von ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG) Susanne Helbach-Grosser (Januar 2017)