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„Ein gutes Neues!“

„Ein gesundes neues Jahr!“ „Happy New Year!” „Prosit Neujahr!“ „Froh’s Neu’s!“ – unbegrenzt lange wünschen?

Wenn sich die Nordic-Walkinggruppe im neuen Jahr erstmals wieder trifft, der Stadtrat erneut tagt, die Krabbelgruppe, der Elternbeirat, das Lehrerkollegium zusammenkommt – dann ist für die meisten klar, dass gute Wünsche zum Jahresbeginn ausgetauscht werden. Mit Handschlag. Auch wenn das Jahr schon fortgeschritten ist. Im Freundes- und Bekanntenkreis sowieso.

Auf Geschäftsebene treten dagegen oft Unsicherheiten auf: Wie lange “darf” man denn eigentlich ein gutes neues Jahr wünschen? Oft sieht oder spricht man ja Kunden und Geschäftspartner erst, wenn das Jahr schon einige Wochen alt ist.

Klare Antwort: Solange Sie möchten! Gute Wünsche haben kein Verfalldatum. Trotzdem tun Sie sich bei eher wenig guten Bekannten schwer? Das ist verständlich. Sicher helfen folgende Empfehlungen weiter:

  • Vergessen Sie generell einen Stichtag
  • Allerdings ist bei eher Fremden der Neujahrsgruß auf etwa Mitte Januar zu beschränken
  • Neujahrswünsche können auch nach etlichen Wochen noch angebracht sein
  • Dann sollten entsprechende Formulierungen die guten Wünsche einleiten, wie zum Beispiel: „Wir haben uns dieses Jahr noch nicht gesehen. Ich möchte Ihnen aber auf jeden Fall ein gesundes, erfolgreiches 2011 wünschen.“ Oder: „Das Jahr ist zwar schon fortgeschritten, aber für gute Wünsche ist es nicht zu spät, wie ich meine. Nur das Beste für Sie im ersten Jahr des neuen Jahrzehnts.“
  • Gar nicht empfehlenswert ist ein hingeworfenes „Frohes Neues“ – oder noch kürzer: „Froh’s Neu’s“.

Diese äußerst knappen Formulierungen sind nicht wertschätzend und klingen auf keinen Fall ernst gemeint. Um einen kompletten Satz kommen Sie nicht herum.
In diesem Sinne wünsche ich Ihnen 1 erfolgreiches neues Jahr, 12 gesunde Monate, 52 schöne Wochen, 365 tolle Tage, 8760 angenehme Stunden und 525.600 glückliche Minuten. Happy New Year! Susanne Helbach-Grosser (2016)